Von der Gemeindefeier zur klerikalen Selbstdarstellung

In der frühen Kirche, bis weit ins Mittelalter, wurde unbefangen die gemeinsame Eucharistiefeier aller mifeiernden Gläubigen als „Konzelebration“ bezeichnet, unabhängig davon, welchen Status jemand in der Gemeinde oder welche Funktion er bei dieser Feier innehatte.[1] Die Leitung dieser Feier durch den Vorsteher der Gemeinde schloß nicht aus, daß die ganze Gemeinde konzelebrierte.[2]

Die zunehmende Sacerdotalisierung[3] führte praktisch zu einem Verlust des zugrundeliegenden relativ egalitären, fast „demokratischen“ Verständnisses kirchlicher Einheit, die noch keine völlige Sonderstellung der Ordinierten kannte. Heute müssen wir feststellen, daß die wachsende Kluft zwischen Priestern und Laien auf ein klerikalistisches Kirchenbild hinauslief. Die spezielle Rolle von bei der Messe anwesenden Priestern, die selbst der Feier nicht vorstanden, blieb lange Zeit unklar. Wenn man so will, ist sie bis heute ungeklärt, jedoch von schwindendem Interesse.[4] In den Klöstern des Frühmittelalters entwickelte sich dann die Unsitte der „Privatmesse“, die Messe ohne Gemeinde. Auf die Dauer wurde nicht einmal ein Meßdiener als wenigstens symbolischer Vertreter der Gemeinde für nötig gehalten.[5] Von daher ist der peinliche Sprachgebrauch begründet gewesen, die Messe würde „gelesen“. Luther verfaßte 1521 seine Schrift De abroganda missa privata. Bis in die sechziger Jahre dieses Jahrhunderts waren indessen die häufig so genannten „Winkelmessen“ weit verbreitet. Die Einzelzelebration prägte sogar weitgehend die Liturgie der Gemeindemesse. Vor allem dort, wo viele Priester zusammenkamen, von denen jeder „winkeln“ wollte (ein geringschätziger, aber bis vor kurzem gängiger Ausdruck), konnte von einem würdigen Gottesdienst oft keine Rede mehr sein. Die Messe gemeinsam zu „zelebrieren“, verbot jedoch das Kirchenrecht Priestern der lateinischen Kirche.[6]

Diese Situation zu Beginn des II. Vatikanischen Konzils führte zu der Weichenstellung, der wir weitgehend unsere heutigen Schwierigkeiten verdanken. Das Konzil (1962-65) erlaubte nämlich die Konzelebration der Priester, denn die beschriebenen Verhältnisse verlangten gebieterisch nach einer Reform. Unglücklicherweise trafen dabei zwei prob­lematische Faktoren zusammen, einer vordergründig bloß liturgischer und einer dogmatischer Art. Dem Konzil ging es vor allem um die Überwindung des Systems der „Winkelmessen“, wobei dann aber leider nicht die Praxis des Gemeindegottesdienstes[7] als Modell diente. Vielmehr kam eher eine Synchronisation von Einzelzelebrationen an einem Altar zustande.[8]

Kurz vor dem Konzil war noch ein zweites Problem hinzugekommen, das ausgerechnet Pius XII. (1939-58) der Kirche hinterlassen hatte. Der Papst hatte sich zu der Behauptung verstiegen, eine Messe, an der 100 Priester fromm teilnehmen, sei nicht von gleichem Wert, wie 100 Messen, die 100 Priester (jeweils allein) zelebrieren. Gleichzeitig hat er eine höchst umstrittene Definition der Konzelebration eingeführt. Dabei griff er stillschweigend auf eine Terminologie zurück, die J.M. Hanssens 1927 ursprünglich zur Beschreibung unterschiedlicher Riten, also in phänomenologischer Absicht, verwendet hatte. Pius macht aus dessen Unterscheidung von “zeremonieller und sakramentaler” Konzelebration nämlich einen dogmatischen Unterschied in der Sache. Als „wirkliche“ Konzelebration läßt er nur den Fall gelten, daß jeder beteiligte Priester die Konsekrationsformel ausspricht und damit die Absicht verbindet, das Meßopfer zu feiern. Der Papst glaubt, daß dann jedesmal die „actio Christi se ipsum sacrificantis et offerentis hergestellt“ würde. Wenn ein Priester hingegen bei der Messe (anderer oder eines anderen) sich nicht, wie beschrieben, an der Konsekration beteiligt, folglich nicht gleichzeitig seine eigene Messe zelebriert, sondern sich auf andere Weise der betenden Gemeinde anschließt, stellt er sich auf eine Stufe mit den Laien. Er vollzieht nach den Worten des Papstes nur eine “rein zeremonielle Konzelebration, an der auch ein Laie teilnehmen könnte”.[9] Mit der zuletzt erwähnten Feststellung hat Pius übrigens gegen seine Absicht das Erstgeburtsrecht der Ver­wendung des Begriffs “Konzelebration” als Umschreibung für die Feier der ganzen Gemeinde bestätigt. Denn wann, wenn nicht im ersten Jahrtausend, soll sonst von Konzelebration unter Beteiligung der Laien je die Rede gewesen sein?

Die einseitige Definition einer Konzelebration durch den Papst wurde prompt vom damaligen „Heiligen Offizium“ (der heutigen Glaubenskongregation) 1957 mit der Feststellung untermauert, wonach mehrere Priester die Messe zusammen nur gültig zelebrieren, wenn jeder die Konsekrationsworte ausspricht.[10] Diese Entscheidung gilt bis zum heutigen Tag als maßgebend. Deshalb hat sich die neue Form der Konzelebration, die eben das vorsieht, seit den sechziger Jahren wie ein Flächenbrand ausgebreitet.[11] Behutsam vorgetragene Bedenken von Karl Rahner wurden in den Wind geschlagen.[12]

Es kann nicht verschwiegen werden: Die Tatsache, daß jeder Konzelebrant pro Tag ein Meßstipendium (eine Spende für kirchliche Zwecke) entgegennehmen darf,[13] hat zweifellos zu der fixen Idee beigetragen, dem zelebrierenden Priester stünde gewissermaßen pro „Meßopfer“ ein Deputat an Gnade zu, das er nicht leichthin verfallen lassen soll­te.[14] Möglicherweise empfinden manche Priester, die vergessen haben, daß sie (zum Glück) auch weiterhin im ursprünglichen Sinn Laien (Angehörige des „Volkes Gottes“) sind, einen speziellen emotionalen „Mehrwert“.

Nebenbei sei erwähnt, daß die Kaprizierung auf die “Konsekrationsworte”  Das ist mein Leib  und  Das ist mein Blut  noch in anderer Hinsicht der Öku­mene zuwiderläuft. Bei den orthodoxen Christen gilt die Epiklese, die Anrufung des Geistes über die Gemeinde und über Brot und Wein, als eigentliche Konsekration. Dazu erklärt die Konvergenz­erklärung von Lima: “Die Wiedergewinnung eines solchen Verständnisses könnte uns helfen, unsere Schwierigkeiten hinsichtlich eines besonderen Momentes der Konsekration zu überwinden.”[15] Man möchte hinzufügen, daß damit auch endlich jede Ähnlichkeit mit einem magischen Ritus verabschiedet wäre.

 

[1] vgl. J.A. Jung­mann, Missarum sollemnia I, 258f

[2] vgl. E. Schillebeeckx, Das kirchliche Amt, 1981, S. 85f

[3] Der Begriff meint eine unangemessene Hervorhebung des Priesters, die Rolle des Opferpriesters (sacerdos) in Anlehnung an das vorchristliche Verständnis als eines “Mittlers zwischen Gott und den Menschen”. Die einzige Mittlerschaft Christi, “mit dem keine Kreatur jemals in einer Reihe aufgezählt werden kann” (LG 62), setzt einer solchen Interpretation deutliche Grenzen. (vgl.  Schillebeeckx S. 83ff)

[4] Offenbar ist die Mehrzahl der Priester mit der Konzelebration glücklich. Andere Christenmenschen haben meist ihre eigenen Probleme, die Sorgen der Priesterkaste betreffen sie wenig.

[5] sh. DH 1747

[6] mit kaum nennenswerten Ausnahmen: c.i.c./1917 can. 803

[7] geschweige denn eine Lösung, wie sie Franz von Assissi für die Klöster seines Ordens vorgeschlagen hatte: nur eine Messe am Tage solle gefeiert werden, “wie es in der heiligen Kirche Brauch ist”, falls mehrere Priester im Hause sind, “so gebe sich der eine um der Liebe Gottes willen damit zufrieden, daß er der Feier des anderen beiwohnt”. (zitiert bei Jungmann, a.a.O., I,262)

[8] Die deshalb eigentlich eine Ko-Zele­bration genannt werden müßte, sh. Concilium 1 (1965) 2, S. 138

[9] Ansprache vor dem Intern. Kongreß für Liturgie und Seelsorge am 23.9.56, sh. Herder-Korrespondenz 11 (1956/57) 2 S. 65.

[10] DH 3928

[11] Es mutet grotesk an, aber tatsächlich wird die Konzelebration noch entschiedener von den Lefebvre-Anhängern verworfen, natürlich aus völlig anderen Gründen. Selbst die “Petrusbruderschaft”, die romtreue Variante, sieht darin einen Ausbund an Reformismus und einen Verrat an der “wahren Meßliturgie”, wie sie vor der Reform des Jahres 1970 üblich war.

[12] vgl. Die vielen Messen und das eine Opfer, Freiburg 1950, und Die vielen Messen als die vielen Opfer Christi, in Zeitschrift für katholische Theologie 77 (Innsbruck 1955), S. 94-101

[13] can. 945 § 1 mit 951 § 2

[14] Zur theologischen Problematik der Konzelebration vgl. G. Greshake, Konzelebration der Priester in: Glaube im Prozeß (FS K. Rahner), Freiburg 1984, S. 258-288

[15] Dokumente wachsender Übereinstimmung (I), Paderborn/Frankfurt 1983, 562