Ein Vorschlag im Jahr 2000

Im Jahr 2003 war in Berlin der erste ökumenische Kirchentag. Seitens der (römisch-)katholischen Hierarchie durfte das Abendmahl nicht gemeinsam mit den evangelischen Christen gefeiert werden. Überzeugende theologische Gründe für dieses Verbot lagen jedoch nicht vor, die Oberkirche sah das allerdings anders. Die Leitung des Kirchentages beugte sich den Oberen gehorsam. Zwei katholische Gruppen und eine evangelische Berliner Gemeinde suchten nach einer vertretbaren Lösung. Das Ergebnis waren zwei ökumenische Gottesdienste, in denen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu ihrem Recht kamen. Der größte Teil der Gottesdienste wurde gemeinsam gefeiert. Beim ersten Mal waren Wortgottesdienst und Predigt evangelisch und der eucharistische Teil (das Abendmahl) katholisch. Beim zweiten Mal war es umgekehrt.
Dieses Modell mag manchem als ein fauler Kompromiß erscheinen. In Wirklichkeit gab es dafür ein mit dem Segen beider Konfessionen ausgestattetes Vorbild. Es besteht aus der sog. ökumenischen (offiziell. „gemeinsamen“) Trauung, wie weiter unten genauer belegt wird.

Bei der Vorbereitung gelang es nicht, mit Kirchentag und den Bischöfen eine wenigstens gewisse Verständigung  zu erzielen. Im letzten Augenblick erklärte jedoch lediglich Kardinal Sterzinsky (Berlin), ich „weiß es zu schätzen, daß eine gemeinsame Zelebration und auch öffentliche Provokationen unterbleiben sollen.“ Die äußerst zahlreiche Beteiligung brachte die für den Kirchentag Verantwortlichen dann in größte Verlegenheit. Die katholischen Kirchenfürsten (vor allem der damalige Trierer Bischof Marx) überzogen nach ihrer Gewohnheit die liturgisch beteiligten Katholiken wegen ihres Ungehorsams gegen das Kirchenrecht mit harten Strafen. Auch in kirchennahen Medien wurde das ökumenische Ereignis in seiner Eigenart kaum verstanden und schnell vergessen. Nach über zehn Jahren danach besteht die Gefahr, daß der damalige kreative Impuls verloren bleibt.
In diesem Zusammenhang gab es ein hin und her von Stellungnahmen, von denen einige besonders aufschlußreiche separat dokumentiert werden sollen.

  1. Ökumenische Mahlfeier 2003, Carl-Peter Klusmann, Vorschlag für die Eucharistiefeier der IKvu beim Ökumenischen Kirchentag in Berlin, in: Imprimatur 33 (2000) 5/6, S. 224-231
  2. Brief an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz
  3. Elisabeth Raiser (Präsidentin des Kirchentages) zu Frage des gemeinsaen Abendmahles
  4. Kein hölzernes Eisen, Fragen anläßlich des ökumenischen Kirchentages in Berlin
  5. Was uns erspart bleibt